Modul 07 · IT-Forensik & Sachverständigen-Leistung

IT-Forensik für Ermittlungs­behörden — gerichts­verwertbar gesichert und ausgewertet.

Wir unterstützen Staatsanwaltschaften, Polizei und Gerichte als DESAG-geprüfte Sachverständige für IT-Forensik: Auswertung von Datenträgern aller Art, Analyse von Logdateien nach einem Angriff, Nachweis unerwünschter Netzwerkaktivität. Rechtsanwälte beauftragen uns für Privat- und Gegengutachten, Unternehmen für Datenwiederherstellung und Aufklärung. Abrechnung für Behörden nach JVEG.

FÜR BEHÖRDEN & KANZLEIEN — Beauftragung per Beweisbeschluss oder Auftragsschreiben, Vergütung nach JVEG. Anfragen an [email protected] oder +49 2857 4869929. Übernahme in der Regel innerhalb weniger Werktage.
KI-generiertes Symbolbild: Hardware-Write-Blocker an einer ausgebauten SSD, daneben ein geöffneter Asservatenbeutel
/// 01 — Auftraggeber03 / Mandatstypen
Für wen wir arbeiten

Behörden zuerst. Kanzleien und Unternehmen ebenso.

Unsere Arbeit folgt in allen drei Fällen demselben Standard: forensisch einwandfreie Sicherung, nachvollziehbare Auswertung, ein Gutachten, das vor Gericht Bestand hat. Der Unterschied liegt im Auftrag — nicht in der Sorgfalt.

// A_01primär

Staatsanwaltschaften, Polizei & Gerichte

Auswertung sichergestellter Datenträger, Beantwortung konkreter Beweisfragen, schriftliches Gutachten nach §§ 72 ff. StPO und Erläuterung in der Hauptverhandlung. Wir entlasten Ihre Auswertestellen, wenn Kapazität oder Spezialwissen fehlen — mit denselben Werkzeugen, die Sie kennen. Vergütung nach JVEG.

// A_02sekundär

Rechtsanwälte & Strafverteidiger

Privatgutachten und Gegengutachten, Prüfung behördlicher Auswertungen auf Methodik und Vollständigkeit, Beweissicherung für Zivil- und Arbeitsrecht. Wir formulieren Beweisanträge technisch mit und erklären, was eine Handy- oder Festplattenauswertung belegt — und was nicht.

// A_03nebenfeld

Unternehmen & Organisationen

Datenwiederherstellung nach Ausfall, Fehlbedienung oder Ransomware, Aufklärung von Angriffen anhand von Logdateien und Netzwerkdaten, Beweissicherung bei Verdacht auf Datenabfluss — so dokumentiert, dass Versicherung, Strafanzeige oder Arbeitsgericht damit arbeiten können.

/// 02 — Spektrum06 / Verfahren
Was wir auswerten

Sechs forensische Leistungen — einzeln oder kombiniert.

Jeder Auftrag folgt derselben Kette: sichern, verifizieren, auswerten, dokumentieren. Wir arbeiten nach dem BSI-Leitfaden IT-Forensik und ISO/IEC 27037 und liefern Ergebnisse, die ein zweiter Sachverständiger reproduzieren kann.

// F_01kern

Gerichtsverwertbare Auswertung von Datenträgern aller Art

Festplatten, SSDs und NVMe, USB-Sticks und Speicherkarten, Server, NAS und RAID-Verbünde, Smartphones und Tablets. Sicherung über Hardware-Write-Blocker, Auswertung mit X-Ways Forensics: Dateisystem-Artefakte, gelöschte Daten, Carving, Timeline, Nutzerzuordnung, Schlüsselwortsuche nach Ihrer Fragestellung.

// F_02kern

Auswertung von Logdateien nach einem Angriff

Windows-Ereignisprotokolle, Linux-Systemlogs, Webserver-, Firewall-, VPN- und Active-Directory-Protokolle, Microsoft 365 und Cloud-Audit-Logs. Wir korrelieren die Quellen zu einer belastbaren Zeitleiste: Eintrittsvektor, betroffene Konten, Rechteausweitung, Datenabfluss — auch bei lückenhaften Logs.

// F_03kern

Nachweis unerwünschter Netzwerkaktivität

Analyse von Mitschnitten (PCAP) und Flow-Daten: unautorisierte Zugriffe, Fernwartungs- und Tunnelverbindungen, Command-and-Control-Verkehr, Datenexfiltration, laterale Bewegung im Netz. Ergebnis ist ein nachvollziehbarer Nachweis, wer wann mit welchem System kommuniziert hat.

// F_04unternehmen

Datenwiederherstellung für Unternehmen

Gelöschte, formatierte oder durch Ransomware betroffene Daten auf Einzelplatten, Servern, NAS- und RAID-Systemen. Wir arbeiten ausschließlich auf forensischen Kopien, damit das Original unverändert bleibt — und dokumentieren so, dass die Wiederherstellung später als Beweis taugt, falls es nötig wird.

// F_05gutachten

Forensisches Gutachten & Aussage vor Gericht

Schriftliches Sachverständigengutachten mit Auftrag, Untersuchungsgegenstand, Methodik, Befund und Antwort auf jede Beweisfrage — verständlich für Richter, Staatsanwälte und Verteidiger ohne IT-Hintergrund. Auf Ladung erläutern wir das Gutachten in der Hauptverhandlung und beantworten Rückfragen.

// F_06auf Anfrage

Beweissicherung vor Ort

Forensische Sicherung laufender Systeme, Server und Cloud-Konten beim Auftraggeber oder am Einsatzort: flüchtige Daten, Arbeitsspeicher, Images mit Hash und Übergabeprotokoll. Für Unternehmen nach einem Vorfall, für Kanzleien zur Sicherung von Beweismitteln vor einem Verfahren.

/// 03 — Ablaufworkflow.forensik
So läuft eine Beauftragung

Sechs Schritte — vom Beweisbeschluss bis zur Hauptverhandlung.

  1. Schritt 011-2 Werktage

    Anfrage, Fragestellung & Kostenrahmen

    Sie senden uns Beweisbeschluss oder Auftragsschreiben mit Aktenzeichen und Fragestellung. Wir prüfen Befangenheit und Machbarkeit, schätzen den Aufwand und nennen den Kostenrahmen — für Behörden nach JVEG, für Kanzleien und Unternehmen als Honorar­vereinbarung.

  2. Schritt 02Übergabe

    Übernahme der Asservate

    Abholung, Zustellung oder Übergabe im Haus — jeweils mit Übergabeprotokoll, Fotodokumentation und Beginn der Chain of Custody. Asservate lagern verschlossen und getrennt nach Verfahren.

  3. Schritt 03Tag 1-2

    Forensische Sicherung

    Bit-genaues Image über Hardware-Write-Blocker, Hashwerte (SHA-256) von Original und Kopie, Verifikation und Protokoll. Das Original wird danach nicht mehr angefasst; alle Auswertungen laufen auf der Arbeitskopie.

  4. Schritt 04nach Umfang

    Auswertung

    Auswertung in X-Ways Forensics entlang der Beweisfragen: Dateisystem und gelöschte Daten, Registry und Systemartefakte, Nutzerkonten und Zeitstempel, Kommunikation und Browserverläufe, Logdateien und Netzwerkspuren. Jeder Befund ist mit Werkzeug, Hash und Zeitstempel belegt.

  5. Schritt 05typ. 1-2 Wochen

    Gutachten

    Schriftliches Gutachten mit Zusammenfassung für Nicht-Techniker, Methodik, Befunden und Antwort auf jede Beweisfrage. Anlagen mit Fundstellen, auf Wunsch Datenträger mit Auszügen. Rechnung nach JVEG mit Zeitnachweis.

  6. Schritt 06auf Ladung

    Erläuterung in der Hauptverhandlung

    Wir erläutern Vorgehen und Ergebnis vor Gericht, beantworten Fragen von Kammer, Staatsanwaltschaft und Verteidigung und nehmen zu Gegengutachten Stellung — sachlich und ohne Fachjargon.

KI-generiertes Symbolbild: Übergabe versiegelter Asservate mit Übergabeprotokoll
/// 04 — RahmenQualifikation · Tooling · Standards
Was unsere Arbeit trägt

Behördenübliche Werkzeuge. Anerkannte Methoden. Geprüfte Sachverständige.

Qualifikation

Wir sind DESAG-geprüfte Sachverständige (Nachweis unten) und bilden uns laufend fort. Vor jedem Mandat prüfen wir Befangenheit und Interessenkonflikte; wir unterliegen der Verschwiegenheit.

  • DESAG-geprüfte Sachverständige für IT-Forensik
  • Über zehn Jahre Praxis in Systemadministration, Netzwerk und Webentwicklung
  • Laufende Fortbildung zu Forensik-Methodik, StPO/ZPO und Datenschutz
  • Verschwiegenheit, Befangenheitsprüfung, DSGVO-konforme Datenhaltung

Tooling (Auswahl)

Wir setzen dieselben Werkzeuge ein wie die Auswertestellen von Polizei und Landeskriminalämtern — damit Ihre Stellen unsere Ergebnisse direkt nachvollziehen und weiterverarbeiten können.

  • X-Ways Forensics — Datenträgerauswertung, Carving, Timeline
  • Hardware-Write-Blocker (z. B. Tableau) — schreibgeschützte Sicherung
  • Forensische Imager — E01/RAW mit Hash-Verifikation
  • Autopsy / The Sleuth Kit — Zweitprüfung mit Open Source
  • Volatility — Arbeitsspeicher-Analyse
  • Wireshark, Zeek — Netzwerkmitschnitte und Flow-Daten

Methodische Grundlagen

Unser Vorgehen folgt den etablierten Leitfäden, sodass Ergebnisse von Dritten überprüfbar bleiben.

  • BSI — Leitfaden IT-Forensik
  • ISO/IEC 27037 — Identifizierung, Sicherung und Erhalt digitaler Beweise
  • NIST SP 800-86 — Forensic Techniques into Incident Response
  • RFC 3227 — Evidence Collection and Archiving

Rechtsrahmen

Wir kennen die Anforderungen an Sachverständige im Straf- und Zivilprozess und richten Gutachten daran aus.

  • §§ 72 ff. StPO — Sachverständige im Strafverfahren
  • §§ 402 ff. ZPO — Beweis durch Sachverständige
  • JVEG — Vergütung bei Heranziehung durch Gericht und Staatsanwaltschaft
  • DSGVO / BDSG — Umgang mit personenbezogenen Daten in Asservaten
// mitgliedschaftverifiziert

Verifizierte Mitglieder der DESAG

Florian in der Beek und Andreas Geerts sind Mitglieder der DESAG — Deutsche Sachverständigen Gesellschaft, zu deren Aufgaben die Prüfung, Zertifizierung und Weiterbildung von Sachverständigen gehören. Beide wurden durch die DESAG als Sachverständige ausgebildet und geprüft.

Sie müssen sich dabei nicht auf unser Wort verlassen: Die Mitgliedschaft ist öffentlich nachprüfbar. Ein Klick auf das jeweilige Siegel öffnet das Online-Zertifikat in einem neuen Tab direkt bei der DESAG.

/// 05 — BeauftragungJVEG & Unterlagen
Für Staatsanwaltschaften und Gerichte

Abrechnung nach JVEG. Beauftragung ohne Umwege.

// jvegVergütung

Vergütung nach JVEG

Bei Heranziehung durch Gericht oder Staatsanwaltschaft rechnen wir nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz ab — ohne Vorkasse, mit Zeitnachweis zu jeder Position.

  • Honorar nach Anlage 1 zu § 9 JVEG, Sachgebiet 11.4 Informatik bzw. 11.5 Datenermittlung und -aufbereitung (136 €/h, Stand 06/2025)
  • Aufwendungen nach § 12 JVEG: Fahrtkosten, Datenträger, Ausdrucke
  • Kostenschätzung vor Beginn; Hinweis nach § 8a JVEG bei absehbarer Überschreitung
  • Für Kanzleien und Unternehmen: Honorarvereinbarung auf Stundenbasis, Angebot vorab
// unterlagenCheckliste

Was wir für die Beauftragung brauchen

Je präziser die Fragestellung, desto schneller und günstiger die Auswertung. Diese Angaben genügen für den Start:

  • Beweisbeschluss oder Auftragsschreiben mit Aktenzeichen
  • Konkrete Beweisfragen (z. B. Zeitraum, Nutzer, Dateiarten, Kommunikationspartner)
  • Asservatenliste mit Gerätetyp, Zustand und ggf. Zugangsdaten/PINs
  • Fristen und gewünschte Form der Ergebnisübergabe (Papier, PDF, Datenträger)
/// 06 — PrinzipienWorauf wir bestehen
Selbstverständnis

Vier Regeln, von denen wir nicht abweichen.

KI-generiertes Symbolbild: Auswertung am Arbeitsplatz, das versiegelte Original liegt unangeschlossen daneben

Chain of Custody

Jedes Asservat wird protokolliert übernommen, gehasht und lückenlos bis zur Rückgabe dokumentiert.

Write-Blocker-First

Originale werden nie direkt analysiert — nur verifizierte Images, gesichert über Hardware-Write-Blocker.

Nachvollziehbarkeit

Jeder Befund ist mit Werkzeug, Version, Hash und Zeitstempel verknüpft. Ein zweiter Sachverständiger kommt zum selben Ergebnis.

Neutralität

Wir bewerten ergebnisoffen — für Staatsanwaltschaft wie für Verteidigung. Was die Daten nicht hergeben, steht auch nicht im Gutachten.

/// 07 — FAQHäufige Fragen
Kurz beantwortet

Was Behörden, Kanzleien und Unternehmen uns am häufigsten fragen.

Welche Datenträger und Geräte können Sie auswerten?

Festplatten, SSDs und NVMe-Laufwerke, USB-Sticks und Speicherkarten, Server, NAS- und RAID-Systeme, Smartphones und Tablets sowie virtuelle Maschinen und Cloud-Exporte. Verschlüsselte oder beschädigte Datenträger prüfen wir vorab auf Machbarkeit und sagen offen, was erreichbar ist.

Wie wird die Vergütung für Staatsanwaltschaften und Gerichte abgerechnet?

Nach dem JVEG: Honorar nach Anlage 1 zu § 9 JVEG im Sachgebiet Informatik bzw. Datenermittlung und -aufbereitung, zuzüglich Aufwendungen nach § 12 JVEG. Wir nennen vor Beginn eine Aufwandsschätzung und weisen rechtzeitig hin, falls diese überschritten würde.

Arbeiten Sie auch für die Verteidigung?

Ja. Wir erstellen Privat- und Gegengutachten und prüfen behördliche Auswertungen auf Methodik, Vollständigkeit und Belastbarkeit. Unsere Bewertung ist in beiden Richtungen dieselbe: Wir dokumentieren, was die Daten belegen, und benennen ebenso, was sie nicht belegen.

Können gelöschte Daten wiederhergestellt werden?

Häufig ja: Gelöschte Dateien, frühere Versionen und Fragmente lassen sich über Dateisystem-Artefakte und Carving wiederherstellen, solange der Speicherbereich nicht überschrieben wurde. Bei SSDs mit TRIM und bei verschlüsselten Geräten sind die Möglichkeiten eingeschränkt — das sagen wir vor der Beauftragung.

Wie schnell können Sie einen Auftrag übernehmen?

In der Regel innerhalb weniger Werktage. Die Sicherung erfolgt meist innerhalb von ein bis zwei Tagen nach Übernahme; die Dauer der Auswertung hängt von Datenmenge und Fragestellung ab und wird vorab geschätzt. Eilaufträge sprechen wir individuell ab.

Ist ein privat beauftragtes Gutachten vor Gericht verwertbar?

Ein Privatgutachten gilt im Prozess als qualifizierter Parteivortrag und kann Grundlage für Beweisanträge oder die Bestellung eines gerichtlichen Sachverständigen sein. Wir erstellen es nach denselben Standards wie ein gerichtliches Gutachten, damit es dieser Prüfung standhält.

Anfrage

Sie haben Asservate oder einen Vorfall — wir das Verfahren.

Behörden senden uns Beweisbeschluss und Fragestellung, Kanzleien und Unternehmen eine kurze Schilderung des Sachverhalts. Wir melden uns mit Einschätzung, Zeitrahmen und Kostenrahmen — kostenfrei und vertraulich.