Modul 07 · IT-Forensik & Sachverständigen-Leistung
IT-Forensik für Ermittlungsbehörden —
gerichtsverwertbar gesichert und ausgewertet.
Wir unterstützen Staatsanwaltschaften, Polizei und Gerichte als
DESAG-geprüfte Sachverständige für IT-Forensik: Auswertung von
Datenträgern aller Art, Analyse von Logdateien nach einem Angriff,
Nachweis unerwünschter Netzwerkaktivität. Rechtsanwälte beauftragen uns
für Privat- und Gegengutachten, Unternehmen für Datenwiederherstellung
und Aufklärung. Abrechnung für Behörden nach JVEG.
FÜR BEHÖRDEN & KANZLEIEN — Beauftragung per Beweisbeschluss
oder Auftragsschreiben, Vergütung nach JVEG. Anfragen an
[email protected]
oder +49 2857 4869929.
Übernahme in der Regel innerhalb weniger Werktage.
// sicherung · write-blocker
/// 01 — Auftraggeber03 / Mandatstypen
Für wen wir arbeiten
Behörden zuerst. Kanzleien und Unternehmen ebenso.
Unsere Arbeit folgt in allen drei Fällen demselben Standard:
forensisch einwandfreie Sicherung, nachvollziehbare Auswertung, ein Gutachten,
das vor Gericht Bestand hat. Der Unterschied liegt im Auftrag — nicht in der Sorgfalt.
// A_01primär
Staatsanwaltschaften, Polizei & Gerichte
Auswertung sichergestellter Datenträger, Beantwortung konkreter Beweisfragen,
schriftliches Gutachten nach §§ 72 ff. StPO und Erläuterung in der
Hauptverhandlung. Wir entlasten Ihre Auswertestellen, wenn Kapazität oder
Spezialwissen fehlen — mit denselben Werkzeugen, die Sie kennen.
Vergütung nach JVEG.
// A_02sekundär
Rechtsanwälte & Strafverteidiger
Privatgutachten und Gegengutachten, Prüfung behördlicher Auswertungen auf
Methodik und Vollständigkeit, Beweissicherung für Zivil- und Arbeitsrecht.
Wir formulieren Beweisanträge technisch mit und erklären, was eine
Handy- oder Festplattenauswertung belegt — und was nicht.
// A_03nebenfeld
Unternehmen & Organisationen
Datenwiederherstellung nach Ausfall, Fehlbedienung oder Ransomware,
Aufklärung von Angriffen anhand von Logdateien und Netzwerkdaten,
Beweissicherung bei Verdacht auf Datenabfluss — so dokumentiert,
dass Versicherung, Strafanzeige oder Arbeitsgericht damit arbeiten können.
/// 02 — Spektrum06 / Verfahren
Was wir auswerten
Sechs forensische Leistungen — einzeln oder kombiniert.
Jeder Auftrag folgt derselben Kette: sichern, verifizieren,
auswerten, dokumentieren. Wir arbeiten nach dem BSI-Leitfaden IT-Forensik
und ISO/IEC 27037 und liefern Ergebnisse, die ein zweiter Sachverständiger
reproduzieren kann.
// F_01kern
Gerichtsverwertbare Auswertung von Datenträgern aller Art
Festplatten, SSDs und NVMe, USB-Sticks und Speicherkarten, Server, NAS und
RAID-Verbünde, Smartphones und Tablets. Sicherung über Hardware-Write-Blocker,
Auswertung mit X-Ways Forensics: Dateisystem-Artefakte, gelöschte Daten,
Carving, Timeline, Nutzerzuordnung, Schlüsselwortsuche nach Ihrer Fragestellung.
// F_02kern
Auswertung von Logdateien nach einem Angriff
Windows-Ereignisprotokolle, Linux-Systemlogs, Webserver-, Firewall-,
VPN- und Active-Directory-Protokolle, Microsoft 365 und Cloud-Audit-Logs.
Wir korrelieren die Quellen zu einer belastbaren Zeitleiste: Eintrittsvektor,
betroffene Konten, Rechteausweitung, Datenabfluss — auch bei lückenhaften Logs.
// F_03kern
Nachweis unerwünschter Netzwerkaktivität
Analyse von Mitschnitten (PCAP) und Flow-Daten: unautorisierte Zugriffe,
Fernwartungs- und Tunnelverbindungen, Command-and-Control-Verkehr,
Datenexfiltration, laterale Bewegung im Netz. Ergebnis ist ein
nachvollziehbarer Nachweis, wer wann mit welchem System kommuniziert hat.
// F_04unternehmen
Datenwiederherstellung für Unternehmen
Gelöschte, formatierte oder durch Ransomware betroffene Daten auf
Einzelplatten, Servern, NAS- und RAID-Systemen. Wir arbeiten ausschließlich
auf forensischen Kopien, damit das Original unverändert bleibt — und
dokumentieren so, dass die Wiederherstellung später als Beweis taugt, falls es nötig wird.
// F_05gutachten
Forensisches Gutachten & Aussage vor Gericht
Schriftliches Sachverständigengutachten mit Auftrag, Untersuchungsgegenstand,
Methodik, Befund und Antwort auf jede Beweisfrage — verständlich für
Richter, Staatsanwälte und Verteidiger ohne IT-Hintergrund. Auf Ladung erläutern
wir das Gutachten in der Hauptverhandlung und beantworten Rückfragen.
// F_06auf Anfrage
Beweissicherung vor Ort
Forensische Sicherung laufender Systeme, Server und Cloud-Konten beim
Auftraggeber oder am Einsatzort: flüchtige Daten, Arbeitsspeicher, Images
mit Hash und Übergabeprotokoll. Für Unternehmen nach einem Vorfall,
für Kanzleien zur Sicherung von Beweismitteln vor einem Verfahren.
/// 03 — Ablaufworkflow.forensik
So läuft eine Beauftragung
Sechs Schritte — vom Beweisbeschluss bis zur Hauptverhandlung.
Schritt 011-2 Werktage
Anfrage, Fragestellung & Kostenrahmen
Sie senden uns Beweisbeschluss oder Auftragsschreiben mit Aktenzeichen und
Fragestellung. Wir prüfen Befangenheit und Machbarkeit, schätzen den Aufwand
und nennen den Kostenrahmen — für Behörden nach JVEG, für Kanzleien und
Unternehmen als Honorarvereinbarung.
Schritt 02Übergabe
Übernahme der Asservate
Abholung, Zustellung oder Übergabe im Haus — jeweils mit
Übergabeprotokoll, Fotodokumentation und Beginn der Chain of Custody.
Asservate lagern verschlossen und getrennt nach Verfahren.
Schritt 03Tag 1-2
Forensische Sicherung
Bit-genaues Image über Hardware-Write-Blocker, Hashwerte (SHA-256) von
Original und Kopie, Verifikation und Protokoll. Das Original wird danach nicht
mehr angefasst; alle Auswertungen laufen auf der Arbeitskopie.
Schritt 04nach Umfang
Auswertung
Auswertung in X-Ways Forensics entlang der Beweisfragen: Dateisystem und
gelöschte Daten, Registry und Systemartefakte, Nutzerkonten und Zeitstempel,
Kommunikation und Browserverläufe, Logdateien und Netzwerkspuren.
Jeder Befund ist mit Werkzeug, Hash und Zeitstempel belegt.
Schritt 05typ. 1-2 Wochen
Gutachten
Schriftliches Gutachten mit Zusammenfassung für Nicht-Techniker, Methodik,
Befunden und Antwort auf jede Beweisfrage. Anlagen mit Fundstellen, auf
Wunsch Datenträger mit Auszügen. Rechnung nach JVEG mit Zeitnachweis.
Schritt 06auf Ladung
Erläuterung in der Hauptverhandlung
Wir erläutern Vorgehen und Ergebnis vor Gericht, beantworten Fragen von
Kammer, Staatsanwaltschaft und Verteidigung und nehmen zu Gegengutachten
Stellung — sachlich und ohne Fachjargon.
Wir sind DESAG-geprüfte Sachverständige (Nachweis unten) und bilden uns
laufend fort. Vor jedem Mandat prüfen wir Befangenheit und Interessenkonflikte;
wir unterliegen der Verschwiegenheit.
DESAG-geprüfte Sachverständige für IT-Forensik
Über zehn Jahre Praxis in Systemadministration, Netzwerk und Webentwicklung
Laufende Fortbildung zu Forensik-Methodik, StPO/ZPO und Datenschutz
Wir setzen dieselben Werkzeuge ein wie die Auswertestellen von Polizei und
Landeskriminalämtern — damit Ihre Stellen unsere Ergebnisse direkt
nachvollziehen und weiterverarbeiten können.
Hardware-Write-Blocker (z. B. Tableau) — schreibgeschützte Sicherung
Forensische Imager — E01/RAW mit Hash-Verifikation
Autopsy / The Sleuth Kit — Zweitprüfung mit Open Source
Volatility — Arbeitsspeicher-Analyse
Wireshark, Zeek — Netzwerkmitschnitte und Flow-Daten
Methodische Grundlagen
Unser Vorgehen folgt den etablierten Leitfäden, sodass Ergebnisse von
Dritten überprüfbar bleiben.
BSI — Leitfaden IT-Forensik
ISO/IEC 27037 — Identifizierung, Sicherung und Erhalt digitaler Beweise
NIST SP 800-86 — Forensic Techniques into Incident Response
RFC 3227 — Evidence Collection and Archiving
Rechtsrahmen
Wir kennen die Anforderungen an Sachverständige im Straf- und Zivilprozess
und richten Gutachten daran aus.
§§ 72 ff. StPO — Sachverständige im Strafverfahren
§§ 402 ff. ZPO — Beweis durch Sachverständige
JVEG — Vergütung bei Heranziehung durch Gericht und Staatsanwaltschaft
DSGVO / BDSG — Umgang mit personenbezogenen Daten in Asservaten
// mitgliedschaftverifiziert
Verifizierte Mitglieder der DESAG
Florian in der Beek und Andreas Geerts sind Mitglieder der
DESAG — Deutsche Sachverständigen Gesellschaft, zu deren
Aufgaben die Prüfung, Zertifizierung und Weiterbildung von Sachverständigen
gehören. Beide wurden durch die DESAG als Sachverständige ausgebildet und
geprüft.
Sie müssen sich dabei nicht auf unser Wort verlassen: Die Mitgliedschaft
ist öffentlich nachprüfbar. Ein Klick auf das jeweilige Siegel öffnet das
Online-Zertifikat in einem neuen Tab direkt bei der DESAG.
/// 05 — BeauftragungJVEG & Unterlagen
Für Staatsanwaltschaften und Gerichte
Abrechnung nach JVEG. Beauftragung ohne Umwege.
// jvegVergütung
Vergütung nach JVEG
Bei Heranziehung durch Gericht oder Staatsanwaltschaft rechnen wir nach dem
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz ab — ohne Vorkasse, mit
Zeitnachweis zu jeder Position.
Honorar nach Anlage 1 zu § 9 JVEG, Sachgebiet 11.4 Informatik
bzw. 11.5 Datenermittlung und -aufbereitung (136 €/h, Stand 06/2025)
Aufwendungen nach § 12 JVEG: Fahrtkosten, Datenträger, Ausdrucke
Kostenschätzung vor Beginn; Hinweis nach § 8a JVEG bei absehbarer Überschreitung
Für Kanzleien und Unternehmen: Honorarvereinbarung auf Stundenbasis, Angebot vorab
// unterlagenCheckliste
Was wir für die Beauftragung brauchen
Je präziser die Fragestellung, desto schneller und günstiger die Auswertung.
Diese Angaben genügen für den Start:
Beweisbeschluss oder Auftragsschreiben mit Aktenzeichen
Konkrete Beweisfragen (z. B. Zeitraum, Nutzer, Dateiarten, Kommunikationspartner)
Asservatenliste mit Gerätetyp, Zustand und ggf. Zugangsdaten/PINs
Fristen und gewünschte Form der Ergebnisübergabe (Papier, PDF, Datenträger)
/// 06 — PrinzipienWorauf wir bestehen
Selbstverständnis
Vier Regeln, von denen wir nicht abweichen.
// auswertung · arbeitskopie
Chain of Custody
Jedes Asservat wird protokolliert übernommen, gehasht und lückenlos
bis zur Rückgabe dokumentiert.
Write-Blocker-First
Originale werden nie direkt analysiert — nur verifizierte Images,
gesichert über Hardware-Write-Blocker.
Nachvollziehbarkeit
Jeder Befund ist mit Werkzeug, Version, Hash und Zeitstempel verknüpft.
Ein zweiter Sachverständiger kommt zum selben Ergebnis.
Neutralität
Wir bewerten ergebnisoffen — für Staatsanwaltschaft wie für Verteidigung.
Was die Daten nicht hergeben, steht auch nicht im Gutachten.
/// 07 — FAQHäufige Fragen
Kurz beantwortet
Was Behörden, Kanzleien und Unternehmen uns am häufigsten fragen.
Welche Datenträger und Geräte können Sie auswerten?
Festplatten, SSDs und NVMe-Laufwerke, USB-Sticks und Speicherkarten, Server,
NAS- und RAID-Systeme, Smartphones und Tablets sowie virtuelle Maschinen und
Cloud-Exporte. Verschlüsselte oder beschädigte Datenträger prüfen wir vorab
auf Machbarkeit und sagen offen, was erreichbar ist.
Wie wird die Vergütung für Staatsanwaltschaften und Gerichte abgerechnet?
Nach dem JVEG: Honorar nach Anlage 1 zu § 9 JVEG im Sachgebiet Informatik bzw.
Datenermittlung und -aufbereitung, zuzüglich Aufwendungen nach § 12 JVEG.
Wir nennen vor Beginn eine Aufwandsschätzung und weisen rechtzeitig hin,
falls diese überschritten würde.
Arbeiten Sie auch für die Verteidigung?
Ja. Wir erstellen Privat- und Gegengutachten und prüfen behördliche Auswertungen
auf Methodik, Vollständigkeit und Belastbarkeit. Unsere Bewertung ist in beiden
Richtungen dieselbe: Wir dokumentieren, was die Daten belegen, und benennen
ebenso, was sie nicht belegen.
Können gelöschte Daten wiederhergestellt werden?
Häufig ja: Gelöschte Dateien, frühere Versionen und Fragmente lassen sich
über Dateisystem-Artefakte und Carving wiederherstellen, solange der Speicherbereich
nicht überschrieben wurde. Bei SSDs mit TRIM und bei verschlüsselten Geräten sind die
Möglichkeiten eingeschränkt — das sagen wir vor der Beauftragung.
Wie schnell können Sie einen Auftrag übernehmen?
In der Regel innerhalb weniger Werktage. Die Sicherung erfolgt meist innerhalb
von ein bis zwei Tagen nach Übernahme; die Dauer der Auswertung hängt von
Datenmenge und Fragestellung ab und wird vorab geschätzt. Eilaufträge sprechen
wir individuell ab.
Ist ein privat beauftragtes Gutachten vor Gericht verwertbar?
Ein Privatgutachten gilt im Prozess als qualifizierter Parteivortrag und kann
Grundlage für Beweisanträge oder die Bestellung eines gerichtlichen Sachverständigen
sein. Wir erstellen es nach denselben Standards wie ein gerichtliches Gutachten,
damit es dieser Prüfung standhält.
Anfrage
Sie haben Asservate oder einen Vorfall — wir das Verfahren.
Behörden senden uns Beweisbeschluss und Fragestellung, Kanzleien und Unternehmen
eine kurze Schilderung des Sachverhalts. Wir melden uns mit Einschätzung,
Zeitrahmen und Kostenrahmen — kostenfrei und vertraulich.